Erasmus+ Akkreditierung in der Berufsbildung

Was bringt Ihnen eine Akkreditierung?

 

  • Planungssicherheit: Ihre Einrichtung kann jährlich Fördermittel für Mobilitätsprojekte beantragen.
  • Langfristige Perspektive: Die Akkreditierung gilt für die gesamte Programmlaufzeit (2021–2027). Mobilitätsprojekte innerhalb der Akkreditierung haben zunächst eine Laufzeit von 15 Monaten, die nach 12 Monaten auf bis zu 24 Monate verlängert werden kann.
  • Flexible Umsetzung: Die Akkreditierung ist als Einzelorganisation oder als Koordinator eines Mobilitätskonsortiums möglich.

 

Antragsfristen und Termine

 

    Nächster Antragstermin für die Akkreditierung: Mittwoch, 1. Oktober 2025, 12:00 Uhr (Brüsseler Zeit)

    Mittelanforderung für akkreditierte Projekte (KA121-VET): Voraussichtlich Februar 2026 — Der Förderzeitraum beginnt am 1. Juni 2026.

 

Einzelakkreditierung oder Konsortium?

 

  • Einzelakkreditierung: Ihre Einrichtung stellt selbstständig den Antrag und setzt die Mobilitätsprojekte um.
  • Konsortium: Mehrere Einrichtungen aus dem gleichen Programmland schließen sich zusammen. Der Konsortialkoordinator beantragt Fördermittel und verwaltet das Projekt.

 

Besondere Regelungen für Konsortien

 

  • Mindestens zwei Mitglieder (inkl. Koordinator) bei Antragstellung.
  • Alle Mitglieder müssen im gleichen Programmland ansässig sein.
  • Die Zusammensetzung des Konsortiums kann sich während der Projektlaufzeit ändern.
  • Die Zielsetzungen des Konsortiums müssen bereits bei der Antragstellung definiert sein.

 

Antragsformular und weiterführende Informationen:   

   

Antragsplattform der EU-Kommission (Beneficiary Module):

   

Beratung und Unterstützung

 

• Weitere Dokumente und Leitfäden: finden Sie im Informations- und Servicebereich Erasmus+

• Für individuelle Fragen: Kontaktieren Sie Ihre Erasmus+-Koordinatorin der Bildungsdirektion, SQM Dr.in Silvia Quendler, MA MSc

E-Mail: silvia.quendler@bildung-ktn.gv.at