Ganztägige Schulformen

Ganztägige Schulform / Pädagogik

Man spricht von ganztägigen Schulformen, wenn neben dem Unterricht auch ein Betreuungsteil angeboten wird.

Betreuung

Der Betreuungsanteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche
– gegenstandbezogene Lernzeit,
– individuelle Lernzeit sowie
– Freizeit (einschließlich Verpflegung).

Es werden folgende Ziele bei der Betreuung verfolgt:
– Schüler sollen durch gezielte individuelle Förderung, durch partnerschaftliche Lernformen
sowie durch die Vermittlung von Lerntechniken in ihrer Lernbereitschaft und
Lernmotivation gefördert werden.
– Schüler sollen mehr Gelegenheit für soziales Lernen erhalten und die Kontakte
untereinander intensivieren können.
– Schülern sollen zusätzliche Möglichkeiten zur Entfaltung ihrer Kreativität geboten werden.
– Schüler sollen ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen
Freizeitverhalten geführt werden.

Angeboten wird die ganztägige Schulform an:


– Volksschulen
– Neuen Mittelschulen
– Unterstufen der allgemeinbildenden höheren Schulen


 

Ganztägige Schulformen

Bei getrennter Abfolge des Unterrichts vom Betreuungsteil ist zu beachten:

Der Besuch des Betreuungsteils ganztägiger Schulformen bedarf einer Anmeldung. Die Anmeldung zum Betreuungsteil kann sich auf alle Schultage oder auf einzelne Tage einer Woche beziehen.
Die Anmeldung gilt nur für das betreffende Unterrichtsjahr. Während des Unterrichtsjahres kann eine Abmeldung vom Betreuungsteil nur zum Ende des ersten Semesters, drei Wochen vor Semesterschluss erfolgen. Zu einem anderen Zeitpunkt kann eine Abmeldung nur bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Gründe erfolgen. Für den Besuch des Betreuungsteiles sind Kosten zu entrichten.

Bei verschränkter Abfolge des Unterrichts mit dem Betreuungsteil ist zu beachten:

Der Besuch des Betreuungsteils ganztägiger Schulformen bedarf einer Anmeldung.
Die Anmeldung kann sich nur auf alle Schultage erstrecken. Die Anmeldung gilt für die Dauer des Besuches der betreffenden Schule. Sofern an der Schule keine entsprechenden Klassen mit bloßem Unterrichtsteil oder ohne verschränkte Form von Unterricht und Betreuungsteil bestehen, ist nur eine Abmeldung von der Schule möglich. Für den Besuch der ganztägigen Schulform sind Kosten zu entrichten.


 

Höhe der Kosten für den Betreuungsteil

Bei den allgemeinbildenden Pflichtschulen besteht keine einheitliche Regelung über die Höhe der zu entrichtenden Kosten und über Möglichkeiten der Ermäßigung. Nähere Auskünfte erteilen die jeweiligen Schulerhalter.

Bei den allgemeinbildenden höheren Bundesschulen beträgt der Betreuungsbeitrag monatlich € 88.–. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages einzubringen.

Ermäßigung des Betreuungsbeitrages bei ganztägigen Schulformen der allgemeinbildenden höheren Bundesschulen

Anmeldung für

Betreuungsbeitrag

1 Tag: 30 % des festgesetzten Betrages
2 Tage: 40 % des festgesetzten Betrages
3 Tage: 60 % des festgesetzten Betrages
4 Tage: 80 % des festgesetzten Betrages

 

Voraussetzung für die Ermäßigung des Betreuungsbeitrages

Voraussetzung für die Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ist, dass die Schülerinnen und Schüler sozial bedürftig sind. Für die Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit sind maßgebend:
– Einkommen
– Familienstand
– Familiengröße der Schülerin / des Schülers und deren Eltern zum Zeitpunkt der Antragstellung.
 

Antragstellung

An allen ganztägig geführten allgemeinbildenden höheren Bundesschulen liegen Antragsformulare für die Ermäßigung des Betreuungsbeitrages auf.
Der Antrag auf Ermäßigung ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme bei der Schulleitung einzubringen.

Den Anträgen sind die Nachweise der Bedürftigkeit anzuschließen. Das sind
– bei Personen, die ausschließlich Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit beziehen, der
Lohnzettel und der Bescheid über die Arbeitnehmerveranlagung jeweils für das letzt
vergangene Kalenderjahr,
– bei Personen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, der zuletzt ergangene
Einkommensteuerbescheid,
– bei Personen, deren Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
ermittelt werden, der zuletzt ergangene Einheitswertbescheid und der zuletzt ergangene
Einkommensteuerbescheid.

Sofern die leiblichen Eltern nicht in Wohngemeinschaft leben und ein Elternteil auf Grund eines Exekutionstitels festgelegte Unterhaltsleistungen zu erbringen hat, ist an Stelle des Einkommens dieses Elternteils die Unterhaltsleistung für die Ermittlung der Bedürftigkeit heranzuziehen. In diesem Fall ist es erforderlich, eine Ablichtung des Exekutionstitels dem Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages anzuschließen.

Ermäßigung des Betreuungsbeitrages bei ganztägigen Schulformen sonstiger Schulen

Ob und auf welche Weise der Betreuungsbeitrag für die ganztägigen Schulformen
– an privaten allgemeinbildenden höheren Schulen bzw.
– Allgemeinbildende Pflichtschulen
ermäßigt werden kann, muss an der jeweiligen Schule in Erfahrung gebracht werden.
 

Veröffentlicht am 23.07.2019