Schularten

Die Schularten

Die Gliederung des österreichischen Schulwesens wird gemäß § 3 Schulorganisationsgesetz durch die Alters- und Reifestufen, die verschiedenen Begabungen und durch die Lebensaufgaben und Berufsziele bestimmt. Schüler/innen und Eltern sind über die Aufgaben und Voraussetzungen der verschiedenen Schularten zu informieren und insbesondere in der 4. und 8. Schulstufe sowie vor dem Abschluss einer Schulart über den nach den Interessen und Leistungen des Schülers/der Schülerin empfehlenswerten weiteren Bildungsweg zu beraten.

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Veröffentlicht am 11.12.2019