Schulautonomie – Mehr Verantwortung, mehr Gestaltungsspielraum

Unter Schulautonomie versteht man die Dezentralisierung von Entscheidungskompetenzen im österreichischen Bildungssystem. Schulen und Bildungseinrichtungen können innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen eigenverantwortlich wesentliche Aufgabenfelder selbst regeln, statt darauf zu warten, dass zentrale Behörden Vorgaben machen. Mit der Bildungsreform 2017 wurden diese Autonomiespielräume bewusst ausgeweitet, um das System flexibler, innovativer und bedarfsorientierter zu gestalten.

 

Ziele der Schulautonomie

 

Qualitätsmanagement vor Ort stärken

Eigenverantwortliche Umsetzung pädagogischer Konzepte und interner Evaluationen sichern und entwickeln die Unterrichtsqualität kontinuierlich.

 

Innovationspotenziale entfalten

Freiräume bei Lehrplananpassung, Methodenwahl und Medieneinsatz ermöglichen die schnelle Erprobung neuer Unterrichts‑ und Lernformate.

 

Regionale Bedürfnisse berücksichtigen

Die Abstimmung mit regionalen Partnern und Besonderheiten sorgt für passgenaue Bildungsangebote vor Ort.

 

Effizienz in Prozessen steigern

Kürzere Entscheidungswege und gebündelte Ressourcen führen zu schnellerem Handeln und entlasten administrative Abläufe.

 

Die vier Autonomiefelder

 

Organisatorische Autonomie

Beispiele: Selbstständige Festlegung von Stundenplänen, Raumbelegungen und Gruppenstrukturen für moderne Lernarrangements.

 

Pädagogische Autonomie

Beispiele: Freiräume bei Lehrplanschwerpunktsetzungen, Methodenwahl und digitaler Medieneinbindung.

 

Personelle Autonomie

Beispiele: Mitbestimmung in Personalfragen, Fort‑ und Weiterbildung sowie Teamentwicklung.

 

Finanzielle Autonomie

Beispiele: Eigenes Budget sowie Befugnis, externe Mittel zu verwalten.

 

Rechtliche Grundlagen der Schulautonomie

 

Die Schulautonomie in Österreich ist ein rechtlich abgesichertes Ermöglichungspaket, das Gestaltungsspielräume innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen schafft.

 

Grundsätzliches

  • Pädagogische Inhalte sind nicht im Gesetzespaket zur Schulautonomie enthalten.
  • Die Schulautonomie darf nur innerhalb des rechtlichen Rahmens erfolgen.
  • Für Schulleitungen ist Rechtssicherheit wesentlich.
  • Bei Fragen sind Rücksprachen mit SQM, Fachstab oder dem Rechtsreferat der Bildungsdirektion empfohlen.

 

Maßgebliche Gesetze und Verordnungen

  • Schulorganisationsgesetz – SchOG
  • Schulunterrichtsgesetz – SchUG
  • Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Vorbereitungslehrgänge und Kollegs – SchUG-BKV
  • Schulzeitgesetz – SchZG
  • Schulzeitverordnung – SchZVO
  • Schulordnung 2024
  • Leistungsbeurteilungsverordnung – LBVO
  • Personalvertretungsgesetz – PVG
  • Beamten-Dienstrechtsgesetz – BDG
  • Vertragsbedienstetengesetz – VBG
  • Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz – LDG
  • Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb – UWG

 

Rechtliche Zuordnung der vier Autonomiebereiche

 

Organisatorische Autonomie

► SchOG, SchUG, SchUG-BKV, SchZG, SchZVO, PVG, LBVO

 

Pädagogische Autonomie

► SchOG, SchUG, Schulordnung 2024, LBVO

 

Personelle Autonomie

► SchUG, BDG, VBG, LDG

 

Finanzielle Autonomie

► SchUG, SchOG, UWG

 

 

Materialien und Downloads

 

Archiv „Schulautonomie-Blog“ (QMS)

 

Handbuch Schulautonomie (BMB)

 

 

Beratung und Unterstützung

Frau SQM Dr.in Silvia Quendler, MA, MSc

(Fachstab, Bildungsdirektion Kärnten)

 

E-Mail: silvia.quendler@bildung-ktn.gv.at

Tel: +43 50 534- 10210

Mobil: +43 699 15812315