Unter Schulautonomie versteht man die Dezentralisierung von Entscheidungskompetenzen im österreichischen Bildungssystem. Schulen und Bildungseinrichtungen können innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen eigenverantwortlich wesentliche Aufgabenfelder selbst regeln, statt darauf zu warten, dass zentrale Behörden Vorgaben machen. Mit der Bildungsreform 2017 wurden diese Autonomiespielräume bewusst ausgeweitet, um das System flexibler, innovativer und bedarfsorientierter zu gestalten.
Ziele der Schulautonomie
Qualitätsmanagement vor Ort stärken
Eigenverantwortliche Umsetzung pädagogischer Konzepte und interner Evaluationen sichern und entwickeln die Unterrichtsqualität kontinuierlich.
Innovationspotenziale entfalten
Freiräume bei Lehrplananpassung, Methodenwahl und Medieneinsatz ermöglichen die schnelle Erprobung neuer Unterrichts‑ und Lernformate.
Regionale Bedürfnisse berücksichtigen
Die Abstimmung mit regionalen Partnern und Besonderheiten sorgt für passgenaue Bildungsangebote vor Ort.
Effizienz in Prozessen steigern
Kürzere Entscheidungswege und gebündelte Ressourcen führen zu schnellerem Handeln und entlasten administrative Abläufe.
Die vier Autonomiefelder
Organisatorische Autonomie
Beispiele: Selbstständige Festlegung von Stundenplänen, Raumbelegungen und Gruppenstrukturen für moderne Lernarrangements.
Pädagogische Autonomie
Beispiele: Freiräume bei Lehrplanschwerpunktsetzungen, Methodenwahl und digitaler Medieneinbindung.
Personelle Autonomie
Beispiele: Mitbestimmung in Personalfragen, Fort‑ und Weiterbildung sowie Teamentwicklung.
Finanzielle Autonomie
Beispiele: Eigenes Budget sowie Befugnis, externe Mittel zu verwalten.
Rechtliche Grundlagen der Schulautonomie
Die Schulautonomie in Österreich ist ein rechtlich abgesichertes Ermöglichungspaket, das Gestaltungsspielräume innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen schafft.
Grundsätzliches
- Pädagogische Inhalte sind nicht im Gesetzespaket zur Schulautonomie enthalten.
- Die Schulautonomie darf nur innerhalb des rechtlichen Rahmens erfolgen.
- Für Schulleitungen ist Rechtssicherheit wesentlich.
- Bei Fragen sind Rücksprachen mit SQM, Fachstab oder dem Rechtsreferat der Bildungsdirektion empfohlen.
Maßgebliche Gesetze und Verordnungen
- Schulorganisationsgesetz – SchOG
- Schulunterrichtsgesetz – SchUG
- Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Vorbereitungslehrgänge und Kollegs – SchUG-BKV
- Schulzeitgesetz – SchZG
- Schulzeitverordnung – SchZVO
- Schulordnung 2024
- Leistungsbeurteilungsverordnung – LBVO
- Personalvertretungsgesetz – PVG
- Beamten-Dienstrechtsgesetz – BDG
- Vertragsbedienstetengesetz – VBG
- Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz – LDG
- Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb – UWG
Rechtliche Zuordnung der vier Autonomiebereiche
Organisatorische Autonomie
► SchOG, SchUG, SchUG-BKV, SchZG, SchZVO, PVG, LBVO
Pädagogische Autonomie
► SchOG, SchUG, Schulordnung 2024, LBVO
Personelle Autonomie
► SchUG, BDG, VBG, LDG
Finanzielle Autonomie
► SchUG, SchOG, UWG
Materialien und Downloads
Archiv „Schulautonomie-Blog“ (QMS)
Beratung und Unterstützung
Frau SQM Dr.in Silvia Quendler, MA, MSc
(Fachstab, Bildungsdirektion Kärnten)
E-Mail: silvia.quendler@bildung-ktn.gv.at
Tel: +43 50 534- 10210
Mobil: +43 699 15812315