Erasmus+ Akkreditierung (KA120-SCH)
Was bringt Ihnen eine Akkreditierung?
• Planungssicherheit: Sie können jährlich Fördermittel für Mobilitätsprojekte anfordern.
• Langfristige Perspektive: Die Akkreditierung gilt für die gesamte Programmlaufzeit (2021–2027). Mobilitätsprojekte innerhalb der Akkreditierung haben zunächst eine Laufzeit von 15 Monaten, die nach 12 Monaten auf bis zu 24 Monate verlängert werden kann.
• Flexible Partnerschaften: Möglich als einzelne Einrichtung oder als Konsortium.
Antragsfristen und Termine
• Mittelanforderung: jeweils einmal jährlich möglich
• Antrag auf Akkreditierung: 01. Oktober 2025
Einzelakkreditierung oder Konsortium?
• Einzelakkreditierung: Ihre Einrichtung beantragt eigenständig und führt Projekte durch.
• Konsortium: Zusammenschluss mehrerer Einrichtungen aus dem gleichen Programmstaat – ein Konsortialführer koordiniert und verwaltet die Mittel.
Wichtig: Eine Einrichtung kann nur als Einzelträger oder als Konsortialführer akkreditiert sein.
Erfahrung mit Erasmus+ ist hilfreich, aber keine Voraussetzung.
Besondere Regelungen für Konsortien
• Mindestens zwei Mitglieder bei Antragstellung (inkl. Koordinator)
• Alle Mitglieder müssen im gleichen Programmstaat liegen
• Mitgliedschaften können während der Projektlaufzeit wechseln
• Ziele müssen bei Antragstellung definiert sein, konkrete Projektpartner können später ergänzt werden
Antragsstellung und Informationen
• Antragsformular und weiterführende Informationen
• Antragsplattform der EU-Kommission (Beneficiary Module)
Beratung und Unterstützung
• Übersicht über Förderhöhen & Beitragsmodelle: auf der Website des OEAD
• Weitere Dokumente und Leitfäden: finden Sie im Informations- und Servicebereich Erasmus+
• Für individuelle Fragen: Kontaktieren Sie Ihre Erasmus+-Koordinatorin der Bildungsdirektion, SQM Dr.in Silvia Quendler, MA MSc
E-Mail: silvia.quendler@bildung-ktn.gv.at