Aktuelles

Erasmus+ wirkt – und soll mehr jungen Menschen zugutekommen

 

Erasmus+ fördert seit Jahren erfolgreich den Austausch und die europäische Zusammenarbeit im Bildungsbereich. Aktuelle Studien bestätigen: Europäische Mobilität stärkt nicht nur fachliche Kompetenzen, sondern auch soziale Fähigkeiten und interkulturelles Verständnis.

Trotzdem bleibt der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die bisher an Erasmus+-Projekten teilnehmen, auch in Österreich gering. Damit mehr junge Menschen diese wertvollen Erfahrungen machen können, braucht es künftig eine stärkere finanzielle Unterstützung des Schulbereichs auf europäischer Ebene.

Bildungschancen und europäische Zusammenarbeit sollen für alle offenstehen – nicht nur für wenige.

Mehr Informationen zur Wirkung von Erasmus+ finden Sie hier:

https://erasmusplus.schule/im-fokus/erasmus-wirkt

 

Programmleitfaden 2025 – Wichtige Neuerungen ab 01.06.2025

 

Mit dem neuen Programmleitfaden 2025 treten für Projekte mit Mittelanforderung ab dem Jahr 2025 (insbesondere Kurzzeitprojekte) folgende Änderungen in Kraft:

 

Neuerungen bei Kursen und Schulungen:

 

  • Kurse für Lehrkräfte müssen künftig eine Dauer von 2 bis 10 Tagen haben (bisher bis zu 30 Tage).
  • Maximal 50 % des bewilligten Zuschusses dürfen für Kurse verwendet werden.
  • Maximal 3 Personen pro Einrichtung bzw. 10 Personen pro Konsortium dürfen an demselben Kurs teilnehmen.
  • Pro Projektzeitraum kann jede Person nur einmal an einem Kurs teilnehmen.
  • Alle Aktivitäten (auch Kurse) müssen künftig im Land des legalen Sitzes der Gasteinrichtung bzw. des Kursanbieters stattfinden.
  • Pro Mobilität ist nur ein Zielstaat zulässig. Kurze grenzüberschreitende Reisen sind möglich, wenn sie für die Aktivität relevant sind, gelten aber nicht als eigenes Zielland. Werden Aktivitäten in mehreren Ländern durchgeführt, muss jede für sich sämtliche einschlägigen Förderkriterien erfüllen.

 

Unterstützende Einrichtungen:

 

Die Beteiligung unterstützender Organisationen muss künftig vorab von der Nationalen Agentur genehmigt werden und ist im Antragsformular zu beantragen.

 

Wichtig:

Maßnahmen, die im Kalenderjahr 2025 durchgeführt werden, aber zu einer Mittelanforderung oder einem Kurzzeitprojekt aus dem Jahr 2024 gehören, unterliegen weiterhin den bisherigen Regelungen.

 

 

 

Antragstermine 2025

 

Mit der Veröffentlichung des Programmleitfadens wurden auch die Antragstermine für das Jahr 2025 festgelegt:

 

Leitaktion 1 (KA 1) Mobilität:

 

Akkreditierung:

1. Oktober 2025,  12:00 Uhr (Brüsseler Zeit)

 

Mittelanforderung 2025:

voraussichtlich im Februar 2026

Der Förderzeitraum beginnt am 1. Juni 2026.

 

Leitaktion 2 (KA 2) Partnerschaften:

 

Kleinere Partnerschaften:

Österreich: Voraussichtlich im Februar 2026

 

 

Neuer Kurskatalog auf der European School Education Platform (ESEP)

 

 

Der Umsetzung der European School Education Platform (ESEP) wurde erfolgreich abgeschlossen. Der neue Kurskatalog hält eine Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten für Sie bereit und bietet eine breite Palette an Bildungsangeboten zu nahezu allen Themen im Bereich Schulentwicklung und Professionalisierung. Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass die Kurse im Katalog keiner vorherigen Kontrolle unterliegen. Auch wenn die Mehrheit der Anbieter seriös arbeitet, sollte bei der Auswahl eines Kurses ein kritischer Blick auf die Informationen geworfen werden, ähnlich wie bei privaten Buchungen.

 

Weiterleitung zum Kurskatalog der European School Education Platform.