Gewalt-Prävention an Schulen

Heute möchte ich Sie über ein neues Projekt der Rechtsanwaltschaft informieren, welches in Wien bereits seit einem Jahr erfolgreich durchgeführt wird. Kernstück ist der Besuch von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten direkt in den Klassen, um Schülerinnen und Schüler über die Rechtslage speziell an der Schwelle zur beginnenden Strafmündigkeit aufzuklären. Zielgruppe sind die Schulklassen der 7. bis 8. Pflichtschulstufe.

 

Gerade im Alter von 14 Jahren, wenn die Strafmündigkeit beginnt, empfinden es viele junge Erwachsene noch als Spaß, wo anderen bereits Schaden zugefügt wird. Viele Kinder und Jugendliche sind sich der Tragweite und Konsequenzen mancher Handlungen nicht bewusst.

 

Die Kärntner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wissen aus ihrer täglichen Arbeit, was das Prinzip „Prävention vor Strafe“ bewirken kann. Im Vortrag werden Grundlagen wie strafbare Handlungen, die Art von Strafen und das Jugendstrafrecht bis hin zum wichtigen Bereich Hass im Netz, Cybermobbing und dessen Folgen wie üble Nachrede oder unbefugte Bildaufnahmen besprochen.

 

Anbei sende ich Ihnen das Anmeldeformular, welches alle interessierten Schulen bitte direkt an die Rechtsanwaltskammer retournieren mögen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Redaktionshinweis: Mag. rer. soc. oec. Susanne Laggner-Primosch

 

Veröffentlicht am 01.09.2023