Informationen für Lehrpersonal

Präs./3c - Personalplanung und -bereitstellung Landeslehrpersonal: Häufig gestellte Fragen

Wie werden meine MDL abgerechnet?

Grundsätzlich werden MDL, mit Ausnahme von Dauer-MDL, dann vergütet, wenn sämtliche zu erbringende Jahressupplierstunden bereits geleistet bzw. aufgebraucht wurden.

Geleistete MDL-Stunden sind von der Schulleitung zu dokumentieren und werden über die Eingabe im Sokrates-Web im monatlichen Rhythmus beantragt. Für die Richtigkeit der Angaben trägt die Schulleitung die Verantwortung. Die Bildungsdirektion prüft die eingegebenen Daten der Schulleitung und reicht diese im Anschluss zur Genehmigung weiter. Vorrausetzung für die Abrechnung ist neben der ordnungsgemäßen Eintragung auch die zeitgerechte Meldung der MDL durch die Schulleitung an die Bildungsdirektion.

Um die zeitgerechte Vergütung der MDL zu gewährleisten, müssen diese durch die Schulleitung bis zum 5. des Folgemonats berechnet und genehmigt werden. Auch wenn im erforderlichen Abschnitt keine MDL angefallen sind, muss eine Leermeldung übermittelt werden.

Wenn keine MDL auf der Monatsrechnung vergütet wurden, ist im ersten Schritt Rücksprache mit der Schulleitung zu halten. Die Schulleitung klärt in weiterer Folge den Sachverhalt mit dem zuständigen Mitarbeiter (Referat 3c) in der Bildungsdirektion ab.

Ich habe im Vormonat Vertretungsstunden gehalten, jedoch scheinen diese nicht in der Gehaltsabrechnung auf?

Im Regelfall werden Vertretungsstunden zwei Monate später verrechnet. Wurden z.B. im Februar Vertretungsstunden geleistet, so erfolgt die Abrechnung dieser im Rahmen der April Gehaltsabrechnung. Fehlen diese auf der Gehaltsabrechnung kann dies folgende Gründe haben:

a) die Supplierverpflichtung (Topf-C) ist noch nicht aufgebraucht

b) die Vertretungsstunden wurden seitens der Schulleitung nicht bzw. nicht fristgerecht an die Bildungsdirektion weitergeleitet

c) bei der Kontrolle der Vertretungsstunden kam es in der Bildungsdirektion, Referat Präs/3c, zu Verzögerungen

Der erste Ansprechpartner ist in diesem Fall der Schulleiter/die Schulleiterin.

Ich führe eine Klasse. Die mir zustehende Vergütung für die Klassenführung ist nicht in der Gehaltsabrechnung enthalten?

Die Abrechnung der Klassenführungsvergütung ist an die monatliche MDL-Abrechnung gekoppelt. Grundsätzlich werden MDL, Klassenführungsvergütungen und Fächervergütungen gemeinsam zwei Monate später verrechnet (MDL-Abrechnung). Fehlen diese auf der Gehaltsabrechnung kann dies folgende Gründe haben:

a) die MDL-Abrechnung wurden seitens der Schulleitung nicht bzw. nicht fristgerecht an die Bildungsdirektion weitergeleitet

b) bei der Kontrolle der MDL-Abrechnung kam es in der Bildungsdirektion, Referat Präs/3c, zu Verzögerungen

Der erste Ansprechpartner ist in diesem Fall der Schulleiter/die Schulleiterin.

Mir steht auf Grund der Diensteinteilung eine Fächervergütung zu, diese erscheint jedoch nicht auf der Gehaltsabrechnung?

Die Abrechnung der Fächervergütung ist an die monatliche MDL-Abrechnung gekoppelt. Grundsätzlich werden MDL, Klassenführungsvergütungen und Fächervergütungen gemeinsam zwei Monate später verrechnet (MDL-Abrechnung). Fehlen diese auf der Gehaltsabrechnung kann dies folgende Gründe haben:

a) die MDL-Abrechnung wurden seitens der Schulleitung nicht bzw. nicht fristgerecht an die Bildungsdirektion weitergeleitet

b) bei der Kontrolle der MDL-Abrechnung kam es in der Bildungsdirektion, Referat Präs/3c, zu Verzögerungen

Der erste Ansprechpartner ist in diesem Fall der Schulleiter/die Schulleiterin.

Wann bekomme ich einen unbefristeten Dienstvertrag?

Die Voraussetzungen für einen unbefristeten Dienstvertrag sind folgende:
 

a) Abgeschlossenes BEd. oder MEd. Studium bzw. Quereinstiegszertifikat und aufrechtes Dienstverhältnis

b) mindestens ein Dienstjahr als Landeslehrperson in Kärnten

c) Positiver Abschluss der Induktionsphase

d) Weiterverwendung im kommenden Schuljahr ist gewährleistet

Sollten o.a. Punkte erfüllt sein, so kann ein entsprechender Antrag (Ansuchen um unbefristeten Dienstvertrag) über den Dienstweg (Direktion) an die Bildungsdirektion gestellt werden. Bitte beachten Sie hierfür die Antragsfrist bis 31.05. jeden Jahres.

Ich habe einen unbefristeten Dienstvertrag in Teilbeschäftigung, unterrichte aber immer in Vollbeschäftigung?

Grundsätzlich erfolgt die Überstellung in ein unbefristetes Dienstverhältnis nach dem ersten Dienstjahr immer in Teilbeschäftigung unabhängig davon, ob die Weiterverwendung in den kommenden Schuljahren in Vollbeschäftigung erfolgen soll. Sollte der unbefristete Dienstvertrag in Teilbeschäftigung ausgestellt sein und eine Vollbeschäftigung vorliegen, so ist ein Antrag auf Nachtrag zum Dienstvertrag für das Schuljahr zu stellen. Das heißt, für das Jahr in dem der unbefristete Dienstvertrag beantragt wird, sind beide Anträge (Antrag auf einen unbefristeten Dienstvertrag und Nachtrag zum Dienstvertrag in Vollbeschäftigung) über den Dienstweg weiterzuleiten.

Wann bekomme ich einen unbefristeten Dienstvertrag in Vollbeschäftigung?

Ein Antrag auf Überstellung in ein unbefristetes Dienstverhältnis in Vollbeschäftigung ist auf Antrag unter folgenden Voraussetzungen möglich:

a) mindestens 5 Dienstjahre als Landeslehrperson

b) im 5. Dienstjahr wurde Vollzeit unterrichtet

c) ein entsprechender Antrag wurde im fünften oder einem der darauffolgenden Dienstjahre bis zum 31.01. über den Dienstweg (Direktion) gestellt.

Nach Prüfung der Voraussetzungen kann eine Überstellung in ein unbefristetes Dienstverhältnis in Vollbeschäftigung zu Beginn des nächsten Schuljahres stattfinden.

Ich habe einen unbefristeten Dienstvertrag in Vollbeschäftigung, möchte aber weniger unterrichten?

Hierzu ist ein Antrag auf Nachtrag zum Dienstvertrag in Teilbeschäftigung für das jeweilige Schuljahr bis zum 31.01. über den Dienstweg einzubringen. Wichtig hierbei ist, dass dieser Antrag jeweils nur für ein Schuljahr gestellt werden kann. Sollte in den kommenden Jahren ebenfalls eine Reduktion der Unterrichtsverpflichtung erwünscht sein, so muss für jedes Schuljahr ein separater Antrag gestellt werden.