Informationen für Lehrpersonal

Präs./3c - Personalplanung und -bereitstellung Landeslehrpersonal: Häufig gestellte Fragen

Wie werden meine MDL abgerechnet?

Grundsätzlich werden MDL, mit Ausnahme von Dauer-MDL, dann vergütet, wenn sämtliche zu erbringende Jahressupplierstunden bereits geleistet bzw. aufgebraucht wurden.

 

Geleistete MDL-Stunden sind von der Schulleitung zu dokumentieren und werden über die Eingabe im Sokrates-Web im monatlichen Rhythmus beantragt. Für die Richtigkeit der Angaben trägt die Schulleitung die Verantwortung. Die Bildungsdirektion prüft die eingegebenen Daten der Schulleitung und reicht diese im Anschluss zur Genehmigung weiter. Vorrausetzung für die Abrechnung ist neben der ordnungsgemäßen Eintragung auch die zeitgerechte Meldung der MDL durch die Schulleitung an die Bildungsdirektion. Um die zeitgerechte Vergütung der MDL zu gewährleisten, müssen diese durch die Schulleitung bis zum 5. des Folgemonats berechnet und genehmigt werden. Auch wenn im erforderlichen Abschnitt keine MDL angefallen sind, muss eine Leermeldung übermittelt werden.

 

Wenn keine MDL auf der Monatsrechnung vergütet wurden, ist im ersten Schritt Rücksprache mit der Schulleitung zu halten. Die Schulleitung klärt in weiterer Folge den Sachverhalt mit dem zuständigen Mitarbeiter (Referat 3c) in der Bildungsdirektion ab.

Ich habe im Vormonat Vertretungsstunden gehalten, jedoch scheinen diese nicht in der Gehaltsabrechnung auf?

Im Regelfall werden Vertretungsstunden zwei Monate später verrechnet. Wurden z.B. im Februar Vertretungsstunden geleistet, so erfolgt die Abrechnung dieser im Rahmen der April Gehaltsabrechnung. Fehlen diese auf der Gehaltsabrechnung kann dies folgende Gründe haben:

 

a) die Supplierverpflichtung (Topf-C) ist noch nicht aufgebraucht

b) die Vertretungsstunden wurden seitens der Schulleitung nicht bzw. nicht fristgerecht an die Bildungsdirektion weitergeleitet

c) bei der Kontrolle der Vertretungsstunden kam es in der Bildungsdirektion, Referat Präs/3c, zu Verzögerungen

 

Der erste Ansprechpartner ist in diesem Fall der Schulleiter/die Schulleiterin.

Ich führe eine Klasse. Die mir zustehende Vergütung für die Klassenführung ist nicht in der Gehaltsabrechnung enthalten?

Die Abrechnung der Klassenführungsvergütung ist an die monatliche MDL-Abrechnung gekoppelt. Grundsätzlich werden MDL, Klassenführungsvergütungen und Fächervergütungen gemeinsam zwei Monate später verrechnet (MDL-Abrechnung). Fehlen diese auf der Gehaltsabrechnung kann dies folgende Gründe haben:

 

a) die MDL-Abrechnung wurden seitens der Schulleitung nicht bzw. nicht fristgerecht an die Bildungsdirektion weitergeleitet

b) bei der Kontrolle der MDL-Abrechnung kam es in der Bildungsdirektion, Referat Präs/3c, zu Verzögerungen

 

Der erste Ansprechpartner ist in diesem Fall der Schulleiter/die Schulleiterin.

Mir steht auf Grund der Diensteinteilung eine Fächervergütung zu, diese erscheint jedoch nicht auf der Gehaltsabrechnung?

Die Abrechnung der Fächervergütung ist an die monatliche MDL-Abrechnung gekoppelt. Grundsätzlich werden MDL, Klassenführungsvergütungen und Fächervergütungen gemeinsam zwei Monate später verrechnet (MDL-Abrechnung). Fehlen diese auf der Gehaltsabrechnung kann dies folgende Gründe haben:

 

a) die MDL-Abrechnung wurden seitens der Schulleitung nicht bzw. nicht fristgerecht an die Bildungsdirektion weitergeleitet

b) bei der Kontrolle der MDL-Abrechnung kam es in der Bildungsdirektion, Referat Präs/3c, zu Verzögerungen

 

Der erste Ansprechpartner ist in diesem Fall der Schulleiter/die Schulleiterin.

Wann bekomme ich einen unbefristeten Dienstvertrag?

Die Voraussetzungen für einen unbefristeten Dienstvertrag sind folgende:

 

a) Abgeschlossenes BEd. oder MEd. Studium bzw. Quereinstiegszertifikat und aufrechtes Dienstverhältnis

b) mindestens ein gesamtes Schuljahr als Landeslehrperson in Kärnten

c) Positiver Abschluss der Induktionsphase

d) Weiterverwendung im kommenden Schuljahr ist gewährleistet

e) positiver Verwendungserfolg bestätigt durch die Schulleitung

f) Reihung im Auswahlverfahren

 

Sie können zwischen Vollbeschäftigung und Teilbeschäftigung (im gesicherten Ausmaß von 11 Wochenstunden) wählen.

Sollten o.a. Punkte erfüllt sein, so kann ein entsprechender Antrag (Ansuchen um unbefristeten Dienstvertrag) über den Dienstweg (Direktion) an die Bildungsdirektion Kärnten gestellt werden. Bitte beachten Sie hierfür die Antragsfrist bis 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres.

Ich habe einen unbefristeten Dienstvertrag in Vollbeschäftigung, möchte aber weniger unterrichten?

Hierzu ist ein Antrag auf Nachtrag zum Dienstvertrag in Teilbeschäftigung für das jeweilige Schuljahr bis zum 31.01. über den Dienstweg einzubringen.

Wichtig hierbei ist, dass dieser Antrag jeweils nur für ein Schuljahr gestellt werden kann. Sollte in den kommenden Jahren ebenfalls eine Reduktion der Unterrichtsverpflichtung erwünscht sein, so muss für jedes Schuljahr ein separater Antrag gestellt werden.

Wenn ich während dem Schuljahr angestellt werde, muss ich mich dann für das kommende Schuljahr neu bewerben?

Ja, wenn die Anstellung während eines laufenden Schuljahres erfolgt, müssen Sie sich in jedem Fall auf eine ausgeschriebene Stelle neu bewerben, sofern eine Weiterbeschäftigung Ihrerseits gewünscht ist.

Eine Versetzung per Ansuchen ist in diesem Fall nicht möglich.