Bitte sehen Sie hier die wesentlichen Änderungen ab Montag, 28.2.2022:
- Grundsätzlich gilt wieder die Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. Möglichkeiten für Risikogruppen entnehmen Sie bitte dem zugehörigen Erlass.
- Bei Vorliegen von bestätigten Verdachtsfällen werden nicht mehr automatisch ganze Klassen auf Distance Learning umgestellt. Es besteht jedoch nach wie vor die Möglichkeit, dass die Bildungsdirektion eine entsprechende Verordnung erlässt. Auch kann bei entsprechender Risikolage schulautonom für einen begrenzten Zeitraum eine Maskenpflicht für einzelne Klassen verfügt werden.
- Externe Personen können wieder an die Schule kommen (Unterrichtsprojekte, Aufführungen,...)
Mit Samstag, 5.3., entfällt die FFP2-Masken-Pflicht für geimpftes und genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal sowie für externe Personen in Klassen- und Gruppenräumen und Lehrer/innen-/Konferenzzimmern. In den allgemein zugänglichen Bereichen des Schulgebäudes, in denen es zu Gedränge und starker Durchmischung kommen kann (z. B. Gängen) gilt weiterhin FFP2-Masken-Pflicht. Diese Bestimmungen gelten auch für das Internatspersonal.
NEU! Checkliste für Schulveranstaltungen/schulbezogene Veranstaltungen
Zur Durchführung einer Risikoanalyse Ihrer geplanten Schulveranstaltung steht Ihnen ab sofort eine Checkliste zur Verfügung.
Die Checkliste für Ihre Schulveranstaltung sowie Verordnung und jüngsten Erlass mit allen Details zum Schulbetrieb finden unter: www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb .
Rückfragehinweis:
Leitstelle der Bildungsdirektion Kärnten
Servicestelle Covid-19 Angelegenheiten
10.-Oktober-Straße 24
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: +43 50 534 11 210
E-Mail: leitstelle@bildung-ktn.gv.at
Web: www.bildung-ktn.gv.at