Hygiene- und Präventionsmaßnahmen
Mund-Nasen-Schutz
- Ab 20.02.2022 sind alle Schüler/innen vom Tragen eines MNS bzw. einer FFP2-Maske befreit, solange sie sich am Sitzplatz aufhalten. Die Verpflichtung zum Tragen eines MNS bis einschließlich der 8. Schulstufe bzw. einer FFP2-Maske ab der 9. Schulstufe bleibt abseits des Sitzplatzes (z.B. während der Pausen bzw. im Schulgebäude) weiterhin aufrecht.
- Alle anderen Personen (z.B. Lehrpersonen, Verwaltungspersonal, Erziehungsberechtigte) tragen weiterhin während des gesamten Aufenthaltes in der Schule eine FFP2-Maske.
- Im Unterricht in Bewegung und Sport, bei bewegungsorientierten Freigegenständen, bewegungsorientierten unverbindlichen Übungen und bewegungsorientierten Angeboten im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen ist weder eine FFP2-Maske noch ein MNS zu tragen.
- Weiterhin aufrecht bleibt, dass in vom Bund erhaltenen Schülerheimen und Internaten alle Personen, außer Schülerinnen und Schüler, während des Aufenthaltes durchwegs eine FFP2-Maske tragen müssen. Schüler/innen der 5. bis 8. Schulstufe haben außerhalb der Schlafräume einen MNS und Schüler/innen ab der 9. Schulstufe eine FFP2-Masken zu tragen.
Pädagogik und Schulorganisation
Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen
- Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen, sowohl eintägig als auch mehrtägig, sind ab 20. Februar 2022 wieder möglich. Es sind die Bestimmungen des Zielorts zu beachten.
- Voraussetzung für die Umsetzung ist eine Risikoabwägung sowie die Erarbeitung von Sicherheitskonzepten und deren Anwendung im Bedarfsfall. Außerdem ist sicherzustellen, dass eine Gruppe, die eine mehrtägige Schulveranstaltung absolviert, ausreichend Antigentests mitführt. Bei Auftreten von Verdachtsfällen bzw. bestätigten Fällen muss gewährleistet sein, dass alle teilnehmenden Schüler/innen sich unverzüglich nach Bekanntwerden des Verdachtsfalls bzw. des bestätigten Falls testen können.
Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr
Das Plakat „Sicher in die Schule! Welcher Nachweis gilt“ wurde an die aktuellen Bestimmungen angepasst und ist abrufbar unter www.bmbwf.gv.at/hygiene.
Alle weiteren Bestimmungen gemäß Erlässe des BMBWF vom 10. Februar 2022 (BMBWF 2022-0.104.532), vom 2. Februar 2022 (BMBWF 2022-0.081.015) und 7. Jänner 2022 (BMBWF 2022-0.011.043) sind nach wie vor aufrecht.
Sollten in den nächsten Wochen weitere Änderungen möglich sein, so werden diese in einem Folgeerlass bekannt gegeben.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem aktuellen Erlass, der unter www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb zum Download zur Verfügung steht.
Rückfragehinweis:
Leitstelle der Bildungsdirektion Kärnten
Servicestelle Covid-19 Angelegenheiten
10.-Oktober-Straße 24
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: +43 50 534 11 210
E-Mail: leitstelle@bildung-ktn.gv.at
Web: www.bildung-ktn.gv.at