Informationen zum Schulbetrieb ab 14. Februar – Ergänzungen zum Erlass vom 2. Februar 2022

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung setzt in Abstimmung mit den Expertinnen und Experten sukzessiv weitere Schritte, um zur Normalität im Schulalltag zurückkehren.

 

Ab kommenden Montag, 14. Februar, gilt daher:

Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (bis einschließlich der 4. Schulstufe) wird während des Unterrichts – solange sie sich am Sitzplatz aufhalten – aufgehoben. Abseits des Sitzplatzes (z. B. während der Pausen bzw. im Schulgebäude) ist auch weiterhin ein MNS zu tragen. Auch für Lehrkräfte sowie das Verwaltungspersonal bleibt die MNS-Pflicht an den Schulen bis auf Weiteres aufrecht.

 

Details sowie zusätzliche Informationen zu den Themen Schulreifefeststellung und Aufnahme in eine andere Schulart entnehmen Sie bitte dem aktuellen Erlass, der unter www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb zum Download zur Verfügung steht.

 

Rückfragehinweis:

Leitstelle der Bildungsdirektion Kärnten
Servicestelle Covid-19 Angelegenheiten

10.-Oktober-Straße 24

9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel: +43 50 534 11 210
E-Mail: leitstelle@bildung-ktn.gv.at
Web: www.bildung-ktn.gv.at

Veröffentlicht am 07.02.2022