Bitte sehen Sie hier die wesentlichen Änderungen ab Dienstag, 19.4.2022:
- PCR-Schultestungen werden einmal pro Woche durchgeführt. In Kärnten wird ab 19.04. nur mehr am Dienstag getestet.
- Externe Personen sowie nicht geimpftes oder nicht genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal haben in allen Schulen und vom Bund erhaltenen Schülerheimen im gesamten Schul- oder Internatsgebäude eine FFP2-Maske zu tragen.
- Der verpflichtende tägliche Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr entfällt für Lehr- und Verwaltungspersonal sowie für Schüler/innen. Das bedeutet, dass auch der Covid-Ninja-Pass nach den Osterferien nicht mehr eingesetzt wird
- Die Schüler/innen müssen zumindest einen PCR-Test pro Woche erbringen.
- Zusätzliche Antigentests können weiterhin nach Bedarf durchgeführt werden – das heißt insbesondere dann, wenn es Infektionsfälle in einer Klasse oder Häufungen an einer Schule gibt.
- Nehmen Schüler/innen nicht an der PCR-Testung an der Schule teil, jedoch am Unterricht, so müssen sie ein PCR-Testergebnis spätestens am darauffolgenden Tag vorlegen.
Wann kann die Schulleitung in Abstimmung mit der Bildungsdirektion das Tragen der Maske anordnen?
Dazu werden folgende Anwendungsbeispiele angeführt:
Anordnung_Masken_Anwendungsbeispiele_final.pdf
Wir dürfen darauf hinweisen, dass eine Anordnung zur Maskentragepflicht jedenfalls mit der Leitstelle der Bildungsdirektion unter 050 534-11210 oder unter leitstelle@bildung-ktn.gv.at vorab abzustimmen ist!
Die jüngste Verordnung sowie der geltende Erlass mit allen Details zum Schulbetrieb ab 19.04.2022 finden Sie unter: www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb .
Rückfragehinweis:
Leitstelle der Bildungsdirektion Kärnten
Servicestelle Covid-19 Angelegenheiten
10.-Oktober-Straße 24
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: +43 50 534 11 210
E-Mail: leitstelle@bildung-ktn.gv.at
Web: www.bildung-ktn.gv.at