Nach – intensiver Beratung im Koordinationsgremium des Landes Kärnten – treten untenstehende Verordnungen der Bildungsdirektion für Kärnten wie vorgesehen mit Ablauf des 18. März 2021 außer Kraft. Somit endet zu diesem Zeitpunkt der Verzicht auf Präsenzunterricht für alle Schüler*innen, die aus einem anderen Bezirk in Kärnten, einem anderen Bundesland oder aus einem anderen Staat zum Besuch einer Schule in den Bezirk Hermagor einreisen bzw. für Schüler*innen, die im Bezirk Hermagor wohnhaft sind und in einem anderen Bezirk in Kärnten eine Schule besuchen. Damit findet erfreulicherweise eine Rückkehr zum Präsenzunterricht statt.
Veröffentlicht am 18.03.2021