Sehr geehrte Frau Direktorin, sehr geehrter Herr Direktor,
wie in unserer Mail (19.03.2021) avisiert, dürfen wir Ihnen nun folgende Informationen übermitteln:
- Sammlung an zentralen Fragen und Antworten zum Selbsttest (anbei)
- Auskunftsstellen in den Bildungsdirektionen für Fragen zum Schulbetrieb bzw. schulorganisatorische Fragen zur Durchführung der Selbsttests (anbei)
Zum Umfang dieser Lieferung (KW 12):
- Ihre Schule wird mit dieser Lieferung ausgestattet für Testungen bis einschließlich Mittwoch, 14.4.2021. Das gilt für alle Bundesländer, einschließlich Vorarlberg.
- Sonderschulen und Schulen der Primarstufe erhalten erneut pro Schüler/in je 3 Tests sowie einen 10 %-Aufschlag pro Woche.
-
NEU! Schulen der Sek. I erhalten pro Schüler/in 3 Tests pro Woche.
- Schulen der Sek. II erhalten pro Schüler/in weiterhin je einen Test pro Woche sowie einen 50 %-Aufschlag für ev. zusätzliche Präsenzen. Ausnahme: Bildungsanstalten für Elementarpädagogik erhalten für ihre Schüler/innen je 2 Tests pro Woche für deren Praxiseinsätze an den Kindergärten.
- Das Lehr- und Verwaltungspersonal aller Schulen erhält 3 Tests pro Woche. Ausnahme für Wien: zwei Tests pro Woche, da zusätzlich ein Gurgeltest verfügbar ist.
- Internate erhalten für Schüler/innen, Betreuer/innen und Verwaltungspersonal weiterhin 2 Tests pro Woche.
-
NEU! Schulen erhalten ein zusätzliches Kontingent für den gesamten April (14.-17. KW), um Studierende an Ihrem Standort 1 Mal pro Woche zu testen.
- Die nächste Lieferung erhalten Sie nach den Osterferien.
Freiwillige Testungen am Freitag
Volksschulen wird für jeweils Freitag ein entsprechendes Kontingent an zusätzlichen Selbsttests für eine dritte wöchentliche Testung zur Verfügung gestellt. Die C-SchVO 2020/21 bzw. der Erlass „Schulbetrieb ab dem 08. Februar 2021“ (Beilage zum Erlass des BMBWF GZ 2021-0.065.827) wurden jedoch nicht novelliert; folglich ist diese Testung am Freitag freiwillig. Das heißt, sollten Schülerinnen oder Schüler an dieser Testung nicht teilnehmen, hat dies keinerlei Auswirkungen auf deren Teilnahme am Präsenzunterricht.
Im Folgenden die gewohnten Informationen zu Fragen/Antworten, Lieferungen, Reklamationen, Ansprechpartnern:
Fragen- und Antwortsheet
Das Fragen- und Antwortsheet finden Sie laufend aktualisiert wie bisher unter www.bmbwf.gv.at/selbsttest. Auf dieser Seite finden sie auch alle weiteren Informationen zu den Selbsttests.
Wer bekommt welche Tests?
- Alle Schüler/innen der Sonderschulen, Primarstufe und Sekundarstufe I erhalten die Selbsttests von LEPU-Medical.
- Alle Schüler/innen der Sekundarstufe II sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal an allen Schulen erhalten den Selbsttest „Flowflex“ der Firma ACON Biotech.
Fragen zur Lieferung? BMBWF-Helpdesk für Schulen
Rückfragen zu den Lieferungen stellen Sie bitte wie bisher an selbsttest@logistikbmbwf.at bzw. telefonisch unter 0800/20 30 05 (Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr)
Mögliche Reklamationen – welche Informationen benötigt der BMBWF-Helpdesk?
Sollte eine Lieferung an Sie beschädigt, unvollständig oder nicht angekommen sein, geben Sie dies bitte wie bisher dem Helpdesk bekannt. Damit dieser eine Nachlieferung für Sie beim Logistiker in die Wege leiten kann, benötigt er von Ihnen einige Angaben. Daher bitten wir Sie, folgende Informationen für das Telefongespräch mit dem Helpdesk vorzubereiten:
- Ihre Schulkennzahl
- Zustellungsdatum – An welchem Tag haben Sie die Lieferung erhalten bzw. für welchen Tag war sie angekündigt?
- Wie viele Boxen welches Tests (LEPU-Medial/Flowflex) haben Sie mit dieser Lieferung erhalten?
- Was wurde von welchem Test (LEPU-Medical/Flowflex) Ihrer Meinung nach falsch geliefert/schadhaft geliefert (z. B. Anzahl der Tests, Wattestäbchen, Pufferlösung)
Der Helpdesk verfügt über eine genaue Aufstellung, wie viele Tests von welchem Hersteller Ihre Schule pro Lieferung erhalten soll. Er stimmt dann Ihre Angaben mit den ihm vorliegenden Angaben ab und veranlasst ggf. eine korrekte Nachlieferung.
Auskunftsstellen in den Bildungsdirektionen
Bei Fragen zum Schulbetrieb bzw. organisatorischen Fragen zur Durchführung der Selbsttests wenden Sie sich bitte an die Auskunftsstellen in Ihrer Bildungsdirektion (PDF anbei).
Informationen 19.03.2021
Auskunftsstellen_fuer_Schulen_18.3.2021.pdf
Informationen 05.02.2021
Auskunftsstellen_fuer_Schulen_5.2.2021.pdf
Fragen_Antworten-Selbsttests.pdf
Ergänzende Informationen 12.02.2021
Auskunftsstellen_fuer_Schulen_12022021.pdf
Fragen_Antworten-Selbsttests_12.2.2021.pdf
Ergänzende Informationen 23.02.2021
20210223_selbsttests_fragen_antworten.pdf
Ergänzende Informationen 12.03.2021
Auskunftsstellen_fuer_Schulen_11.3.2021.pdf
Mit besten Grüßen
Ihr Team Kommunikation