Unterrichtsbetrieb ab 07. Dezember 2020:
Maßnahmen zur Reduktion der COVID-19-Infektionszahlen
Ab 07. Dezember 2020 treten Änderungen der Maßnahmen gemäß COVID-19-Schulverordnung 2020/21 (C-SchVO 2021/21) in Kraft.
Im vorliegenden Schreiben werden die nun geltenden Regelungen erläutert. Diese betreffen die Bereiche:
1. Hygiene und Prävention
2. Unterricht
3. Prüfungen und Leistungsbeurteilung
4. Aufnahmsverfahren
IDeal-Ausgang an Bildungsdirektion (Stand 02.12.2020, PDF)
BEILAGE Erlass Schulbetrieb ab 07.12.2020422 (Stand 02.12.2020, PDF)
Redaktionshinweis:
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Sektion I – Allgemeinbildung und Berufsbildung
Veröffentlicht am 02.12.2020