Dabei gilt es, symptomatische COVID-19-Verdachtsfälle von Schülerinnen und Schülern an Schulen direkt am Standort in kurzer Zeit durch Schulärzte und mobile Teams zu klären, um den Schulbetrieb damit entlasten zu können. Negative Antigen-Testungen ermöglichen sofortige Klarheit am Schulstandort. Ist das Ergebnis negativ, kann die Schülerin bzw. der Schüler rasch wieder am Unterrichtsgeschehen teilnehmen. Die Gesundheitsbehörde muss bei einem negativen Testergebnis nicht informiert werden.
Im Falle eines positiven Testergebnisses wird umgehend die Gesundheitsbehörde informiert, um die weiteren Schritte zu veranlassen und zusätzlich wird die Bildungsdirektion für Kärnten informiert.
Zur weiteren Information wurden bereits über die Schulleitungen ein Schreiben an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie die respektive Einverständniserklärung für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten übermittelt. Dieses Schreiben dürfen wir Ihnen hiermit nochmals zur Kenntnis bringen.
Weitere Details entnehmen Sie dem nachfolgenden Link zum Pressetext sowie den entsprechenden Dokumenten.
Rückfragehinweis: Büro Bildungsdirektor Dr. Klinglmair – bildungsdirektor@bildung-ktn.gv.at
Downloads:
Verdachtsfallmanagment Manuel für Schulleitungen
Informationsschreiben für Eltern zu Antigentests