Coronavirus 62 – Umgang mit lehrplanmäßigen Pflichtpraktika aufgrund der COVID-19 Ausnahmesituation

Nachfolgend finden Sie die Regelung zum Umgang mit lehrplanmäßigen Pflichtpraktika aufgrund der COVID-19 Ausnahmesituation.

Die derzeitige Situation und deren Begleitumstände erfordern, insbesondere was die Absolvierung von in den Lehrplänen verankerten Pflichtpraktika betrifft, einen erweiterten Rahmen. Die Pflichtpraktika stellen eine sinnvolle und wertvolle Ergänzung zum fachpraktischen und fachtheoretischen Unterricht an berufsbildenden Schulen und somit der beruflichen Ausbildung an sich dar und können auf Grund der COVID-19-Situation wie folgt absolviert werden:

 

Umgang mit lehrplanmäßigen Pflichtpraktika aufgrund der COVID-19 Ausnahmesituation

 

Wien, 23. April 2020

Für den Bundesminister:

SektChef Mag. Klemens Riegler-Picker

Veröffentlicht am 28.04.2020