Sehr geehrte Frau Direktorin, sehr geehrter Herr Direktor!
Wie bereits kommuniziert, wird der Beginn der abschließenden Prüfungen an mittleren und höheren Schulen verschoben. Am 4.5.2020 wird der Präsenzunterricht für die Schüler/innen in den Abschlussklassen an höheren Schulen wieder aufgenommen. An mittleren Schulen wird dies ebenfalls, jedoch in Abhängigkeit des jeweiligen Unterrichtsjahresendes der Fall sein. Die Vorbereitung auf die Prüfungen findet als so genannter Ergänzungsunterricht statt. Dessen Besuch ist unter bestimmten Voraussetzungen in den Prüfungsgebieten der Klausurarbeiten verpflichtend, in anderen Gegenständen freiwillig. Die Regelungen der abschließenden Prüfungen werden in Kürze auf dem Verordnungsweg kundgemacht und in einem begleitenden Rundschreiben detailliert dargestellt.
Bereits jetzt möchten wir Sie jedoch auf zwei Details der Regelung hinweisen:
Im Rahmen des Ergänzungsunterrichts wird Schülerinnen und Schülern auch die Möglichkeit geboten, sich die Semester- bzw. Jahresnote durch Leistungsfeststellungen gegebenenfalls zu verbessern und damit v.a. die Antrittsvoraussetzungen für die abschließenden Prüfungen zu erwerben. In diesem Fall haben sich die Schüler/innen für den Ergänzungsunterricht anzumelden. Aus diesem Grund ist den Schüler/innen der Leistungsstand bis spätestens Freitag, den 24.4.2020, zur Kenntnis zu bringen.
Die Beurteilungskonferenzen für die letzten Schulstufen der höheren Schulen haben am 20. Mai 2020 stattzufinden, in den berufsbildenden mittleren Schulen spätestens 2 Tage vor Ende des Ergänzungsunterrichts.
Details entnehmen Sie bitte der Verordnung sowie dem entsprechenden Rundschreiben.
Informationsschreiben DirektorInnen aktualisierte Version 24.4.2020
Mit besten Grüßen,
Ihr Team Kommunikation