Coronavirus 56 – Stornokosten: Vorgangsweise zur Entlastung der Schulen und Erziehungsberechtigten

Beigefügtes E-Mail, welches die Stornokosten bzw. die Vorgangsweise zur Entlastung der Schulen und Erziehungsberechtigten thematisiert, wurde heute an alle Schuldirektionen versendet.

Sehr geehrte Frau Direktorin, sehr geehrter Herr Direktor,

 

es freut uns, Ihnen mit dieser Mail alle Details zur Vorgangweise zur Rückerstattung von Stornokosten, die Ihnen durch die Absage von Schulveranstaltungen im Zeitraum von 11. März bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 aufgrund der Ausbreitung von Covid-19 entstanden sind, übermitteln zu dürfen.

 

Sie finden anbei:

Einen gemeinsamen Brief von Martin Netzer, Generalsekretär BMBWF, und Jakob Calice, Geschäftsführer OeAD-GmbH

Juristische Guidelines für Pädagoginnen und Pädagogen

Leitfaden zur Einreichung eines Kostenersatzes

 

Mit besten Grüßen,

Ihr Team Kommunikation

 

 

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Abteilung Kommunikation, Bürger/innenservice

 

 

Hinweis: Weitere Informationen finden Sie unter https://oead.at/de/der-oead/schulstornofonds/

Veröffentlicht am 21.04.2020