Coronavirus 55 – 164. und 194. Verordnung des BMBWF (COVID-19-Berufsschulverordnung – C-BSchVO)

Nachfolgende Durchführungsbestimmungen sowie Informationen ergingen seitens des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf Basis der 164. sowie 194. Verordnung an die Bildungsdirektionen in Österreich.
 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Oberstes Ziel ist es in dieser Ausnahmesituation durch Covid-19 sicherzustellen, dass …

 Abschlüsse gemacht und

 Berechtigungen vergeben werden können.

Keine Schülerin und kein Schüler soll durch die besonderen Umstände in diesem Schuljahr einen nachhaltigen Bildungsverlust bzw. Nachteile in Hinblick auf die Ablegung der Lehrabschlussprüfung erleiden.

Um dies zu ermöglichen, werden mit der Verordnung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Berufsschulwesen für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 neue rechtliche Rahmenbedingungen festgelegt.

 

Verordnung 20. April 2020

Informationsschreiben Bildungsdirektionen

Verordnung 30. April 2020

Handbuch Elementarpädagogik Schule

Informationsschreiben Berufsschulen Etappenplan 29. April 2020

 

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Sektion I - Allgemeinbildung und Berufsbildung

 

Veröffentlicht am 04.05.2020