Sehr geehrte Damen und Herren!
Oberstes Ziel ist es in dieser Ausnahmesituation durch Covid-19 sicherzustellen, dass …
Abschlüsse gemacht und
Berechtigungen vergeben werden können.
Keine Schülerin und kein Schüler soll durch die besonderen Umstände in diesem Schuljahr einen nachhaltigen Bildungsverlust bzw. Nachteile in Hinblick auf die Ablegung der Lehrabschlussprüfung erleiden.
Um dies zu ermöglichen, werden mit der Verordnung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Berufsschulwesen für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 neue rechtliche Rahmenbedingungen festgelegt.
Informationsschreiben Bildungsdirektionen
Handbuch Elementarpädagogik Schule
Informationsschreiben Berufsschulen Etappenplan 29. April 2020
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Sektion I - Allgemeinbildung und Berufsbildung