Aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie müssen Fristen für zulassungsrelevante Prüfungen sowie die abschließenden Prüfungen situationsabhängig verschoben und die rechtlichen Regelungen angepasst werden. Nachdem aufgrund der aktuellen Entwicklungen der finale Zeitplan für die Durchführung der abschließenden Prüfungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden kann, sollen in der Folge jene Eckpunkte zusammengefasst werden, die bereits feststehen.
- Allfällige für die nächsten Wochen in der Überbrückungsphase (Distance-Learning) angesetzte Beurteilungs-/Klassenkonferenzen entfallen, sodass im Moment auch keine Zeugnisse ausgestellt werden.
- Laufende bzw. bereits angesetzte Abschlussprüfungen an 3,5-jährigen technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen sowie die praktischen und grafischen Klausurarbeiten an berufsbildenden mittleren Schulen werden bis auf Weiteres verschoben. Genaueres zur weiteren Vorgangsweise kann erst mitgeteilt, wenn die Bundesregierung insgesamt bezüglich der weiteren Vorgangsweise entschieden hat.
- Vorprüfungen an allgemeinbildenden und berufsbildenden höheren Schulen, die grundsätzlich im Sommersemester der vorletzten Schulstufe stattfinden, werden in den Herbst 2020 verschoben.
- Die Abgabe der Diplomarbeit/Abschlussarbeit erfolgt bis 03.04.2020 nach Möglichkeit in physischer und digitaler Form. Falls eine Abgabe bis Fristende nur in digitaler Form möglich ist, kann die Printversion nachgereicht werden. Sollte die fristgerechte Fertigstellung der Diplomarbeit/Abschlussarbeit nicht möglich sein, weil aufgrund der Schließung der Schulgebäude Labors etc. nicht benutzt werden können, so ist eine Abgabe bis vor Beginn der Klausurprüfung möglich.
Wir ersuchen um umgehende Information aller AHS und BMHS im Wirkungsbereich.
Veröffentlicht am 01.04.2020