Bezüglich Verwaltungsaufgaben
Zum Beispiel: Kommunikation mit den Gesundheitsbehörden, Bildungsdirektionen, BMBWF zur Übermittlung von Schülerdaten im krisenbezogenen Anlassfall. Es gilt primär § 10 DSG direkt. Eine besondere schulrechtliche Rechtsgrundlage zur Verarbeitung ist nicht erforderlich:
(1) Verantwortliche des öffentlichen Bereichs [also Schulleiter/innen und dortiges Journalpersonal] und Hilfsorganisationen sind im Katastrophenfall ermächtigt, personenbezogene Daten gemeinsam zu verarbeiten, soweit dies zur Hilfeleistung für die von der Katastrophe unmittelbar betroffenen Personen, zur Auffindung und Identifizierung von Abgängigen und Verstorbenen und zur Information von Angehörigen notwendig ist.
(2) Wer rechtmäßig über personenbezogene Daten verfügt, darf diese an Verantwortliche des öffentlichen Bereichs und Hilfsorganisationen übermitteln, sofern diese die personenbezogenen Daten zur Bewältigung der Katastrophe für die in Abs. 1 genannten Zwecke benötigen.
Es sind die bewährten Verwaltungsanwendungen (zB ELAK, ISO/Ideal, Mail bei sicheren Postfächern (insbes. alle Adressen in der Domain *gv.at sowie *ac.at) zu verwenden. Bei Gefahr im Verzug auch andere Kommunikationskanäle nach eigenem Ermessen am Standort.
Fernunterricht – pädagogische Kommunikation Lehrer/Eltern/Schüler
- Primär sind jene Kommunikationskanäle zu verwenden, die auch im Regelbetrieb zur Verfügung stehen (E-Mail, WebUntis, eMitteilungshefte (eduflow, schoolfox, schoolupdate etc)).
- Schulen sollen möglichst rasch die Aktualität der aufliegenden Mail-Adressen (soweit sie nicht von der Schule oder BMBWF selbst bereitgestellt werden) überprüfen. Rückfrage im Unterricht.
- Austausch von Unterrichtsmaterialien, Videostreaming etc über die bisher am Schulstandort verwendeten Tools (Lernplattformen, Office365, Microsoft Teams, GSuite, Skype etc)
- Wenn mit diesen Plattformen nicht das Auslangen gefunden werden kann bzw. diese nicht ausreichend zur Verfügung stehen, können unter diesen besonderen Umständen andere Kommunikationsplattformen mit ähnlicher Funktionalität bis zur Wiederaufnahme des Regelschulbetriebs befristet verwendet werden (Signal, Whatsapp etc).
Vereinbaren Sie mit Ihren Schülern und Lehrern regelmäßiges Abrufen des von Ihnen festgelegten primären Kommunikationskanals, damit eine permanente Kommunikation gewährleistet ist.
ACHTUNG VIRUS/MALWARE: über vermeintliche Corona-Infos von Behörden werden auch schon Wordfiles mit Makroviren verteilt. Österr. Behörden versenden üblicherweise keine Word-Files, die zum Aktivieren von Makros oder ähnliches auffordern.