Verordnung der Bildungsdirektion betreffend Schulfreierklärung an Berufsschulen für spezielle Lehrberufe
Sehr geehrte Schulleitungen,
aufgrund der Entwicklungen der letzten Tage und der damit im Zusammenhang stehenden massiven Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) auf das öffentliche Leben, kommt in der aktuell bestehenden Ausnahmesituation insbesondere auch dem Lebensmittelhandel eine Schlüsselrolle zu. Der Handel stellt gemeinsam mit allen Partnern der Wertschöpfungskette die Grundversorgung der österreichischen Bevölkerung sicher. Dies bedeutet aber auch, dass die Anwesenheit möglichst vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderlich ist, um diese Grundversorgung zu gewährleisten.
In Ergänzung zum Erlass des BMBWF, welcher Ihnen bereits am Freitag, den 13.03.2020 übermittelt wurde (siehe hierzu nochmals den Anhang), ist es zum Zwecke der Sicherstellung der Grundversorgung erforderlich, dass für Lehrlinge der Lehrberufe „Einzelhandel, Schwerpunkt Lebensmittelhandel“, „Einzelhandel, Schwerpunkt Feinkostfachverkauf“, „Drogist“, „Großhandelskaufmann/Großhandelskauffrau“ sowie „Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz“ eine Ausnahmeregelung geschaffen wird und für die genannten Lehrlinge die Tage vom 16.3.2020 bis zum 22.3.2020 aus zwingenden und im öffentlichen Interesse stehenden Gründen laut Kärntner Schulgesetzt §80 (8) für schulfrei erklärt werden.
Die entsprechende Verordnung der Bildungsdirektion für Kärnten werden wir Ihnen im Lauf des heutigen Tages übermitteln, wir dürfen Sie – vorbehaltlich der Verordnung – allerdings bereits jetzt anhalten, die betroffenen Lehrlinge umgehend über diese Ausnahmeregelung zu informieren; weitere Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Schreiben des BMBWF…
Besten Dank für die perfekte Kooperation und herzliche Grüße,
Robert Klinglmair
Berufsschüler/innen: Schreiben Handel/Lebensmittel/Drogerie
UPDATE: Verordnung der Bildungsdirektion betreffend Schulfreierklärung an Berufsschulen für spezielle Lehrberufe
Sehr geehrte Schulleitungen!
Seitens der Bildungsdirektion für Kärnten wird im Anhang die „Verordnung der Bildungsdirektion für Kärnten vom 15.03.2020 betreffend Schulfreierklärung an Berufsschulen für die Lehrberufe Einzelhandel - Schwerpunkt Lebensmittelhandel, Einzelhandel - Schwerpunkt Feinkostfachverkauf, Drogist, Großhandelskaufmann/frau, Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 22.03.2020“ mit dem dringenden Ersuchen um Beachtung und sofortiger Kundmachung im jeweiligen Verantwortungsbereich übermittelt!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Seidl